Eltern

Als Anfang der 70er Jahre die ersten "Eltern-Kind-Gruppen" in das leerstehende "Feyerabendhaus" auf der Waldemarstraße einzogen, um ihre Vorstellungen einer "systemkritischen" und "sozialistischen" Erziehung in die Tat umzusetzen, verstanden sie sich als Gegenmodell zu den staatlichen und kirchlichen "Kindergärten", wo Eltern nahezu kein Mitspracherecht hatten.
Nicht betuliche "Kindergärtnerinnen", die Kinder wie kleine Pflanzen heranzogen und im Sinne des "Systems" in Reih und Glied brachten, sondern die Eltern selbst wollten in freier Selbstbestimmung gemeinsam mit den Kindern die Regeln aufstellen, nach denen sie "arbeiteten".
Schon nach wenigen Jahren mussten die Eltern feststellen, daß sie mit der alleinigen Betreuung ihrer Kinder auf Dauer überfordert waren. Sie erfuhren nicht nur die Grenzen ihres eigenen Modells, sie erlebten auch, wie sich die Erzieherausbildung ihren Vorstellungen von pädagogischer Arbeit immer mehr annäherte. So traten sie selbst von der eigentlichen Erzieherarbeit immer mehr zurück und stellten ErzieherInnen ein, die ihrem Betreuungsstil entsprachen.

Als "Elterninitiativ-Kindertagestätte" (früher EI-KITA, heute EKT) ist das Kinderhaus Waldemar eine vom Senat anerkannte und geförderte Einrichtung. Als Träger der "freien Jugendhilfe" hat sie bei der Auswahl der ErzieherInnen und der Festlegung der pädagogischen Arbeit im Rahmen des Kitagesetzes weitreichende Freiheiten. Als gemeinnützige Einrichtung  ist die Kita nach dem Vereinsrecht organisiert sind, und das heißt: da alle Eltern Mitglied des Vereins werden können, bilden sie eine rechnerische Mehrheit, von der sie jederzeit Gebrauch machen können. Nach einer Phase, in der die Eltern den Verein geführt haben, und einer Phase, in der die Erzieherinnen die Leitung übernahmen, wird der Vorstand seit 1998 gleichermaßen mit Eltern und ErzieherInnen besetzt.


Zusammenarbeit von Eltern und Erziehern

Wenn "kindgerechte" Erziehung heißt, das Kind als Individuum anzuerkennen, in seiner familiären Situation zu verstehen, und in seinen Entwicklungsmöglichkeiten optimal zu fördern, braucht es einer Zusammenarbeit von Erziehern und Eltern, die auf Akzeptanz und verbindliche Absprachen beruht. Jedes Kind registriert genau, ob sich seine Eltern und seine Erzieherin gut verstehen. Wenn die Beziehung von Grundvertrauen und Respekt geprägt ist, wird sich das Kind im Kinderhaus ohne Probleme eingewöhnen, wohl fühlen und aktiv werden. Offen ausgetragene Meinungsverschiedenheiten und anhaltende Verstimmungen stellen dagegen eine Belastung für das Kind dar. Deshalb ist es wichtig, dass sich Eltern und ErzieherInnen nicht als Konkurrenten begreifen, sondern als Verbündete, die gemeinsam und zugleich auf die ihnen eigene Weise am Wohle des Kindes arbeiten.

Die Zusammenarbeit von Eltern und ErzieherInnen entfaltet sich auf verschiedenen Ebenen. Zur Koordination des Gruppenalltags und Absprache aller praktischen Fragen findet regelmäßig (möglichst  alle zwei Monate) ein Elternabend statt. Ein bis zwei Mal im Jahr werden die Eltern zu einem Elterngespräch ("Entwicklungsgespräch") eingeladen. Grundlage dieses Gesprächs sind die von den ErzieherInnen dokumentierten Beobachtungen. Die Eltern schildern ihre Eindrücke von der Entwicklung des Kindes, können Fragen und Nöte loswerden, und stimmen gemeinsam mit den ErzieherInnen die individuellen Fördermöglichkeiten ihres Kindes ab.  

Elterndienste

Die praktische Mitwirkung an der Betreuungsarbeit, der sog. Elterndienst, ist ein gegen die staatliche Kindererziehung erstrittenes Grundrecht der als "Elterninitiative" betriebenen Kindertagesstätten. Aufgrund der gestiegenen beruflichen Anforderungen vieler Eltern sind Elterndienste heute nicht mehr in dem Umfang wie früher zu leisten, aber immer noch wichtiger Bestandteil der pädagogischen Zusammenarbeit von Erziehern und Eltern. Gelegentliche Betreuungsdienste ermöglichen den Eltern, das eigene Kind in der Gemeinschaft mit anderen Kindern, aber auch dessen Eltern näher kennenzulernen. So werden sie mit dem Alltag ihrer Kinder vertrauter.

Nach der Einstellung von Koch- und Putzkräften hat sich die Zahl der Elterndienste im Kinderhaus stark reduziert.  Der einzige reguläre Elterndienst findet statt am Mittwoch nachmittag  von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Diese Freistellung nutzen die Erzieherinnen, um Elterngespräche zu führen, Teamsitzungen abzuhalten oder zur Supervision zu gehen.

Außer der Reihe können Elterndienste nötig werden, wenn in einer Gruppe eine oder mehrere Erzieherinnen erkranken und auch keine Springerin zur Verfügung steht. In dieser Notsituation wird von allen Eltern erwartet, dass sie sich an der Organisation des Elterndienstes aktiv beteiligen. Auch während der Teamfortbildung (1 Woche im Jahr) und beim Betriebsausflug (1 Tag) haben die Eltern die Möglichkeit, einen Betreuungsdienst einzurichten. Der Zusammenhalt der Elterngemeinschaft hat großen Einfluss auf die Qualität der Betreuung und die Stimmung in einer Gruppe.

Elternstunden

Mit der Aufnahme in das Kinderhaus verpflichten sich die Eltern, mindestens einmal im Jahr an einem "Renovierwochenende" teilzunehmen oder eine andere Leistung für ihre Gruppe oder das Haus zu erbringen. Damit sollen die Eltern entlastet werden, die sich besonders engagieren und mehr Arbeiten  übernehmen als andere. Zur gerechteren Verteilung der anfallenden Arbeiten wurde beschlossen, dass die Eltern pro Jahr 15 sogenannte "Elternstunden" ableisten. Können oder wollen sie diese Arbeitsstunden nicht leisten, zahlen sie für jede nicht geleistete Stunde 8 Euro, d.h. maximal 120 Euro im Jahr. Mit diesem Geld werden Handwerker oder andere Arbeitskräfte bezahlt.


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